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Erster Zweibrücken Fashion Outlet Community Run am 22.02.2026

ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin der Sportveranstaltung gelten die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen. 

  1. Allgemeines

1.1. Veranstalterin des „Community Run“ (im Folgenden: die Veranstaltung) ist die Via Outlet Germany Management Services GmbH, Paul-Gerhardt-Allee 50, 81245 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 228132 (im Folgenden: die Veranstalterin). 

1.2. Das vorliegende Reglement regelt für jeden Teilnehmer an der Veranstaltung verbindlich die Bedingungen seiner Teilnahme. Mit ihrer Anmeldung zu der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen und in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalterin und Teilnehmer. 

1.3. Die Veranstalterin besitzt die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Straßenschäden, Umweltschutz, Wetterlage, behördliche Anordnungen) — auch noch zeitlich kurz vor Beginn — die Strecke zu ändern, die Distanz der Strecken im angemessenen Umfang zu verlängern oder zu verkürzen. Ebenso ist sie berechtigt die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen. 

1.4. Anweisungen des Veranstaltungspersonals und von uniformierten Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, Rotes Kreuz etc.) ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten. Veranstaltungspersonal und damit im Namen der Veranstalterin weisungsbefugt sind sämtliche von der Veranstalterin entsprechend kenntlich gemachte Personen (z.B. Streckenposten, Lauftrainer). 

2. Teilnahmeberechtigung und Gesundheit

2.1. Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter von 18 Jahren erreicht hat. 

2.2. Die Veranstalterin weist darauf hin, dass es sich bei dem Community Run um einen Ausdauersportveranstaltung handelt, dessen Dauer je Trainingszustand über eine Stunde betragen kann und daher einer physischen und psychischen Vorbereitung bedarf. Jeder Teilnehmer muss aus eigener Kraft die Strecke absolvieren. Es wird empfohlen bereits vor der Anmeldung von einem Mediziner den allgemeinen Gesundheitszustand kontrollieren und feststellen zu lassen, ob der Gesundheitszustand einer Teilnahme entgegensteht. Startberechtigt sind damit Personen, die ausreichend trainiert haben und weder sich oder andere durch die Teilnahme in Gefahr bringen. Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen. Jeder Teilnehmer erklärt sich im Bedarfsfall mit einer umfassenden medizinischen Behandlung einverstanden. 

2.3. Die Veranstalterin ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer bei Bedenken hinsichtlich des Gesundheitszustandes von der Veranstaltung (bzw. deren Fortsetzung) auszuschließen. 

2.4. Die Veranstalterin ist berechtigt einen Teilnehmer bei grob unsportlichem Verhalten oder Nichtbefolgen von Weisungen nach Ziffer 1.4. dieser Bedingungen zu disqualifizieren. 

3. Strecke und Dauer 

3.1. Die Veranstaltung bietet geführte Laufeinheiten von jeweils 5km, 12km und 18km.  

3.2. Die Strecke ist für das Event nicht abgesperrt und wird von einem Lauftrainer bzw. einer Lauftrainerin vorgegeben.  

3.3. Die Veranstalterin bzw. der jeweilige Lauftrainer behält sich das Recht vor, die Strecke aus sachlichen Gründen (z.B. Straßenschäden, Umweltschutz, Wetterlage) zu ändern.  

3.4. Die offizielle Startzeit bestimmt die Veranstalterin. Diese kann aus sachlichen Gründen (z.B. Unfall auf der Strecke, Wetterlage etc.) kurzfristig geändert werden. Der Community Run beginnt um 9:00 Uhr. Das Ende der Veranstaltung ist spätestens um 12:00 Uhr.  

4. Anmeldung; Zahlung

Die Teilnahme am Community Run ist kostenlos; eine Anmeldegebühr wird nicht erhoben. Die Anmeldung musss über das entsprechende Web-Formular im Internet erfolgen. Den Teilnehmern ist bekannt, dass eine Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung der Veranstaltung erreicht werden muss. 

5. Wichtige Verhaltensregeln während des Laufs

Die Veranstaltung findet auf öffentlichen Straßen und Wegen statt, so dass insbesondere die folgenden wichtigen Grundregeln einzuhalten sind: 

5.1. Die Laufstrecken sind nicht gesperrt. Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die deutschen Straßenverkehrsregeln halten.  

5.2. Die Teilnahme erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Teilnehmer müssen während des Laufs mit anderen Passanten und/oder Fahrzeugen rechnen. Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig zu laufen, bei Überquerungen von Straßen ist besondere Vorsicht geboten.  

5.3. Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.  

5.4. Jeder Teilnehmer ist während der Veranstaltung für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Die Veranstalterin übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit von Verpflegung und Getränken. 

6. Haftungsausschluss

6.1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der Veranstalterin ist wie folgt begrenzt:  

a) Die Veranstalterin haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beruht. Die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen. 

b) Für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Veranstalterin nicht. Es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. „Kardinalpflichten“ sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Einhaltung der geltenden Vorschriften, Unterweisung von Streckenposten). Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. 

c) Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände. 

d) Insbesondere erfolgt keine Kostenübernahme für Krankenwagen, Rettungs- und/oder Suchaktionen. 

6.2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, etwaige Bußgelder, die aus seinem Fehlverhalten resultieren, z.B. wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung, auch wenn diese gegen die Veranstalterin gerichtet werden, zu bezahlen bzw. an die Veranstalterin zu erstatten.  

6.3. Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden die er der Veranstalterin oder Dritten (z.B. andere Teilnehmer oder Zuschauer) zufügt allein haftet, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Veranstalterin und/oder die von der Veranstalterin beauftragten Personen von sämtlichen Ansprüchen Dritter (z.B. Zuschauer, Stadt etc.) vollumfänglich freizustellen. Die Freistellung bezieht sich auf Forderungen und Kosten, die durch ihn verursachte Schäden entstanden sind. Die Veranstalterin empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. 

7. Änderungen des Veranstaltungsablaufs und höhere Gewalt

7.1. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, der die Veranstalterin daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wenn und soweit die Veranstalterin nachweist, dass:  

a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und 

b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und 

c) die Auswirkungen des Hindernisses von der Veranstalterin nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. 

Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, sie würden die Voraussetzungen unter Absatz 1 lit. a) und lit. b) nach Absatz 1 dieser Klausel erfüllen: 

  • Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, militärische Mobilisierung; 

  • rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen bzw. Regierungsanordnungen; 

  • Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; 

  • Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Telekommunikation, Informationssystemen oder unzureichende Versorgung mit Strom, Wasser, Energie.  

Die Veranstalterin ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihm die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit. 

7.2. Aus den vorgenannten Gründen kann die Veranstalterin die Startzeiten sowie Streckenführungen ändern, die Veranstaltung verkürzen, vorzeitig abbrechen oder komplett absagen. 

7.3. Schadensersatzansprüche, insbesondere entgangener Gewinn oder sonstigen Aufwendungen und Kosten im Hinblick auf die Veranstaltung, werden in keinem Änderungsfall anerkannt oder ersetzt. 

Technische oder sonstige Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin stehen, unterliegen nicht der Haftung durch die Veranstalterin. Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen. 

8. Datenschutz und Medienrechte

8.1. Die Veranstalterin ist berechtigt, Foto- und Bewegtbildaufnahmen von den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und diese — vorbehaltlich Absatz (2) — ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung im TV, Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung unentgeltlich zu verwenden. Dazu zählt insbesondere die Veröffentlichung und/oder Bearbeitung, ohne dass hierfür eine Vergütung/Entschädigung geleistet werden muss. Dies umfasst auch das Recht Dritten (z.B. Sponsoren der Veranstaltung) das Recht zur Nutzung einzuräumen. 

8.2. Ausdrücklich nicht umfasst ist die Nutzung von Aufnahmen einzelner Teilnehmer (oder einer Gruppe), welche die betreffenden Teilnehmer in einer Art und Weise herausstellt, dass nicht mehr die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsteilnahme, sondern die Person selbst im Vordergrund steht. Derartige Nutzungen bedürfen der vorherigen Freigabe der betroffenen Teilnehmer. 

8.3. Verantwortliche ist die  

VIA Outlet Germany Management Services GmbH 

Paul-Gerhardt-Allee 50, D-81245 München 

E-Mail: [email protected]  

 

Betroffenenrechte nach Art. 13 ff., 77 DSGVO 

Ihnen stehen als betroffene Person die folgenden Rechte zu: Widerspruchs- und Widerrufsrecht, Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Bearbeitung, Recht auf Unterrichtung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. 

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten sowie zu den o.g. Betroffenenrechten können Sie sich an die Verantwortliche wenden. Der Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist unter [email protected] erreichbar. 

8.4. Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber der Veranstalterin jederzeit schriftlich per Briefpost oder EMail widersprechen. 

Die Datenschutzerklärung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie der Erstellung von Bewegtbildaufnahmen und Fotos bei der Teilnahme an der Veranstaltung ist einsehbar unter https://www.zweibrueckenfashionoutlet.com/privacy-policy.  

Salvatorische Klausel

Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Teilnahmebedingungen treten dann die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. 

Rechtswahl; Gerichtsstand

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Veranstalterin und dem Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Rechtswahl gilt jedoch nicht insoweit, als der teilnehmenden Person der Schutz entzogen würde, der ihr durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in der die teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf. 

 

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Veranstalterin und dem Vertragspartner wird Zweibrücken vereinbart, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. 

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