Loading...
Entdecken

Nutzungsbedingungen für PayLife Mastercard Gutscheinkarten

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber einer Gutscheinkarte und der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft („Bank“) als Herausgeber unter ihrer Marke PayLife. 

  1. Definitionen 

1.1. Wertkarte (auch Gutscheinkarte): Eine von der Bank unter der Lizenz von Mastercard herausgegebene Zahlkarte, mit der unter Vorlage der Wertkarte und Eingabe des Bezahlcodes Waren und Dienstleistungen bei teilnehmenden Händlern des Akzeptanznetzwerkes bezahlt werden können. 

1.2. Bezahlcode: Der Bezahlcode ist eine Ziffernkombination, die der Karteninhaber zusammen mit seiner Wertkarte erhält. Die Eingabe dieses Bezahlcodes ermöglicht die Benutzung der Wertkarte für Zahlungen. 

1.3. Kunden-Kontrollnummer: Die Kunden-Kontrollnummer, die auf der Wertkarte angegeben ist, dient zum Abrufen des Guthabens und der Transaktionen auf der hierfür eingerichteten Website www.paylife.at/guthaben. Mit der Kunden- Kontrollnummer können keine Verfügungen über geladene Beträge vorgenommen werden. 

1.4. Karteninhaber: Personen, die entweder eine solche Wertkarte von der Bank erworben haben oder denen eine solche Wertkarte gemäß Punkt 4 dieser Nutzungsbedingungen übertragen wird. 

1.5. Akzeptanznetzwerk: Einkaufszentrum, Einkaufsstraße, Einkaufsstadt oder Outlet Center. Das jeweilige Akzeptanznetzwerk ist auf der Wertkarte angegeben. 

1.6. Vertragsunternehmen: teilnehmende Händler des Akzeptanznetzwerkes, die mit dem Mastercard-Logo gekennzeichnet sind. 

2. Gültigkeit der Wertkarte 

2.1. Die Karte ist bis zum Ablauf der Verjährung gültig. Der Anspruch auf das Guthaben verjährt zum Ende des dritten Jahres nach Kauf. Die Karte ist ab dem Ausstellungstag gültig und wird nicht automatisch erneuert. Die Gültigkeitsdauer ist auf der Wertkarte angegeben. 

2.2. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist der Karteninhaber nicht mehr berechtigt, die Wertkarte zu nutzen. 

3. Verwendungsmöglichkeiten der Wertkarte 

3.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, bei teilnehmenden Händlern in den Räumlichkeiten bzw. auf dem Areal des Akzeptanznetzwerkes mit der Wertkarte Waren und Dienstleistungen bargeldlos zu bezahlen. Die Wertkarte kann maximal bis zum verfügbaren Guthaben genutzt werden. Der Karteninhaber weist durch Einstecken der Karte in das Zahlungsterminal und Eingabe des Bezahlcodes die Bank unwiderruflich an, den angewiesenen Betrag an den jeweiligen Händler zu zahlen. 

3.2. Die Wertkarte kann für folgende Transaktionen nicht verwendet werden: 

  • Telefonische oder postalische Bestellungen (Mail orders und telephone orders (MOTO)) 
  • Internet-/E-Commerce Transaktionen 
  • Bargeldbehebungen an Geldautomaten

4. Übertragbarkeit der Wertkarte 

Die Wertkarte ist übertragbar. 

5. Meinungsverschiedenheiten zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen 

5.1. Der Karteninhaber hat Meinungsverschiedenheiten, welche das Grundgeschäft betreffen (etwa über die Höhe des Rechnungsbetrages oder Gewährleistungsansprüche), mit dem jeweiligen Händler zu klären. 

5.2. Die Bank übernimmt keine Haftung aus dem zwischen dem Karteninhaber und dem Händler zustande gekommenen Grundgeschäft. 

6. Information über Meldepflichten den Guthabenstand der Wertkarte und Meldepflichten 

6.1. Der Karteninhaber kann den Guthabenstand, Transaktionsdaten sowie Kartendetails (z. B. das Ablaufdatum) seiner Wertkarte jederzeit unter Angabe seiner Kartennummer und Kunden-Kontrollnummer auf der Website der Bank mit der Adresse www.paylife.at/guthaben abfragen. Die Bank ist auch berechtigt, andere Abfragesysteme für die unter Punkt 6.1. genannten Informationen einzurichten (z. B. per SMS oder an Geldausgabeautomaten). Solche Abfragesysteme werden entweder auf der unter 6.1. erwähnten Internetadresse oder in sonst geeigneter Form dem Karteninhaber bekanntgegeben. 

6.2. Das Entgelt für das Abfragen der Informationen gemäß Punkt 6.1. und 6.2. ist in Punkt 11.1. geregelt. 

7. Ladung, Verzinsung, kein Rücktausch 

7.1. Die Wertkarte kann einmalig mit einem Guthaben in der Höhe von mindestens EUR 10,00 bis maximal EUR 150,00 geladen werden. 

7.2. Eine Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht. 

7.3. Ein Rücktausch des Guthabens ist ausgeschlossen. 

8. Ersatzkarte 

Wurde eine Wertkarte, die noch ein Guthaben aufweist, für Zahlungstransaktionen unbrauchbar, so wird die Bank auf Antrag des Karteninhabers diesem unentgeltlich eine Ersatzkarte ausstellen, auf die das Guthaben der unbrauchbar gewordenen Wertkarte übertragen wird. 

9. Verjährung 

Der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens einer Wertkarte unterliegt der Verjährung gemäß § 195 BGB und beginnt gemäß § 199 BGB.  10. Anwendbares Recht  Es gilt deutsches Recht mit der Ausnahme der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 

11. Entgelte 

Für die Verwendung der Wertkarte werden folgende Entgelte in Rechnung gestellt: 

11.1. Pro Abfrage des Guthabens und/oder der Transaktionsdaten per SMS oder an Geldausgabeautomaten: EUR 0,25 Internetabfragen gemäß Punkt 6.1. sind kostenlos. 

11.2. Die Bank ist berechtigt, die Entgelte gemäß Punkt 11 vom auf der Wertkarte geladenen Guthaben zum Abzug zu bringen. 

11.3. Der Karteninhaber hat die Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln selbst zu tragen. 

12. Warnhinweise 

12.1. Es ist möglich, dass einzelne Händler zusätzlich zum Entgelt für ihre Leistungen weitere Entgelte für die Akzeptanz der Wertkarte berechnen. Die Bank hat darauf keinen Einfluss. Es wird daher empfohlen, sich vorher über ggf. erhobene Entgelte zu informieren. 

12.2. Es gibt Händler, welche die Wertkarte für die Zahlung nur dann akzeptieren, wenn sich der Karteninhaber zusätzlich identifiziert (etwa durch Vorlage eines Lichtbildausweises). Die Bank empfiehlt daher, neben der Wertkarte stets einen Lichtbildausweis mitzuführen. 

12.3. Technische Störungen, die auftreten, bevor der Auftrag bei der Bank eingelangt ist, können in Einzelfällen dazu führen, dass Transaktionen nicht durchgeführt werden können. Solche technischen Störungen sowie die Nichtakzeptanz einer Karte bzw. die Ablehnung einer Transaktion durch einzelne Händler können dazu führen, dass ein Zahlungsauftrag der Bank nicht zugeht. Dies hat zur Folge, dass kein Zahlungsvorgang ausgelöst wird und keine Zahlung durch die Bank erfolgt. 

12.4. Die Wertkarte kann wie Bargeld verwendet werden. Auch ein unberechtigter Dritter (etwa ein Dieb) kann ohne weitere Sicherheitsmechanismen mit einer gefundenen oder gestohlenen Wertkarte bezahlen. Die Bank haftet daher nicht für den Missbrauch der Karte. Bewahren Sie die Wertkarte deshalb so sorgfältig wie Bargeld auf. 

Sie können es kaum erwarten, die besten Angebote zu finden?

ENTDECKEN

Unsere MarkenAktuelle AngeboteEssen & GetränkeHotelempfehlungen

Fashion Club Mitglieder erhalten eine Gutschrift von 5%, extra Rabatte und exklusive Geschenke zum Geburtstag oder bei Events.

Mitglied werden
Londoner Bogen 10 - 90, 66482 Zweibrücken+49 (0) 6332 99390
Alle GeschäftsbedingungenDatenschutzbestimmungCookie-Richtlinie

© Zweibrücken Fashion Outlet, 2023, alle Rechte vorbehalten